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Anfechtung der Berliner Wahlen: 1. Antwort des Landeswahlleiters

Absender:

Der Landeswahlleiter
Statistisches Landesamt Berlin
10306 Berlin (Postanschrift)

Empfänger:

Johannes Graubner

Datum: 21. Oktober 1999

Sehr geehrter Herr Graubner,

vielen Dank für Ihr Schreiben an den Landeswahlleiter vom 14. Oktober 1999. Er hat den Unterzeichner gebeten Ihren Brief zu beantworten.

Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt ist für eine Anfechtung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 10. Oktober nich ausreichend. Der Landeswahlleiter hat am 5. Oktober 1999 in einer Presseerklärung (siehe Anlage) darauf hingewiesen, dass jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Erststimme und nur eine Zweitstimme für die Wahl zum Abgeordnetenhaus hat, dass auf jedem Stimmzettel nur ein Kreuz zulässig ist. Werden auf einem Stimmzettel mehr Kreuze gemacht, dann ist dieser Stimmzettel ungültig. Das ist auch so, wenn man einen nicht angekreuzten Stimmzettel abgibt. Auch auf dem Stimmzettel für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung darf nur einmal angekreuzt werden.

Die Pressearbeit des Landeswahlleiters ist in Berlin von allen Medien - im Fernsehen auch noch am Tag vor der Wahl - aufgenommen und in aller Ausführlichkeit dargestellt und verbreitet worden.

Die Form und der Inhalt der Stimmzettel ist in § 49 der Landeswahlordnung geregelt. Hinweise zur Stimmenabgabe sind dort nicht vorgeschrieben. Deshalb liegt beim Fehlen der von Ihnen gewünschten Hinweise auch kein Verfahrensfehler vor.

Gleichwohl werde ich anläßlich einer Überarbeitung der Landeswahlordnung den Verordnungsgeber bitten, Ihren Vorschlag rechtlich zu erörtern. Über das Ergebnis werde ich Sie informieren. (Hervorhebung: Johannes Graubner)

Für Ihre Anregungen danke ich Ihnen sehr und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Sch.

(Link intern) Fortsetzung

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